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Der Energieausweis
Was ist der Energieausweis ?
Der Energieausweis dokumentiert die wichtigsten energetischen Kennwerte eines Gebäudes und liefert Mietern und Käufern Anhaltspunkte dafür, mit welchen Energiekosten sie zu rechnen haben und welche Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Angesichts der stetig steigenden Energiekosten ist es wichtig, über den Energieverbrauch eines Gebäudes informiert zu sein.
Es gibt zwei Versionen des Energieausweises: Den Verbrauchsorientierten und den Bedarfsorientierten. Beide werden von ausgewiesenen Fachleuten (z.B. Architekten oder Bauingenieuren) erstellt.
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis werden anhand des Baujahrs und der Unterlagen der letzten drei Abrechnungszeiträume Durchschnittswerte für den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser ermittelt. Er bildet somit eher das Verhalten der jeweiligen Bewohner als die Energieeffizienz eines Gebäudes ab.
Beim bedarfsorientierten Energieausweis berechnen Experten den Energiebedarf eines Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Sie berücksichtigen dabei die gesamten technischen Gegebenheiten eines Gebäudes, wie bspw. die Wärmedämmung, Heizung und Lüftungstechnik. Dieser Ausweis ist aufwendiger und teurer, aber auch aussagekräftiger und enthält mögliche Sanierungsempfehlungen.
Was soll der Energieausweis bewirken?
Der Energieausweis soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden und damit den Kohlendioxidausstoß zu mindern. Die Bundesregierung erhofft sich, dass sich Eigentümer von Immobilien, denen ein hoher Energieverbrauch bescheinigt wird, zu Modernisierungsmaßnahmen entschließen.
Der Energieausweis ermöglicht einen Vergleich von Gebäuden im Hinblick auf den Energieverbrauch und stellt somit eine wichtige Entscheidungshilfe bei Kauf oder Miete einer Immobilie dar.
Wer braucht den Energieausweis?
Ab Juli 2008 müssen Eigentümer für jedes Wohngebäude mit Baujahr vor 1966, das neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird, den Interessenten einen Energieausweis vorweisen. Ab 01. Januar 2009 gilt dies auch für Immobilien, die nach 1965 gebaut wurden. Bei allen Neubauten mit Bauantrag ab Februar 2002 liegt den Eigentümern bereits ein Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2002 vor.
Detaillierte Informationen zum Thema Energieausweis finden Sie auf den Seiten der Deutschen Energie-Agentur.
